Hinweisgebersystem
Wenn Ihnen bei Konstant Krisenprävention etwas auffällt, das nicht in Ordnung ist, können Sie uns das vertraulich mitteilen. Wir gehen jedem Hinweis nach und schützen die Menschen, die ihn geben.
Warum es dieses System gibt
Uns ist wichtig, dass bei Konstant Krisenprävention rechtmäßig, sicher und im Sinne der uns anvertrauten jungen Menschen gehandelt wird. Ein vertraulicher Meldeweg hilft, Missstände früh zu erkennen und abzustellen. Damit setzen wir zugleich die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) um.
Was Sie melden können
Sie können uns auf Sachverhalte hinweisen, die gegen Gesetze verstoßen oder ein erhebliches Fehlverhalten darstellen, zum Beispiel:
- Gefährdungen des Kindeswohls oder Grenzüberschreitungen im Umgang mit jungen Menschen
- Verstöße gegen arbeits-, straf- oder datenschutzrechtliche Vorschriften
- Korruption, Betrug oder Untreue
- Verstöße gegen Auflagen, unser Schutzkonzept oder interne Regeln
Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel melden, als einen Missstand, der unbemerkt bleibt.
So geben Sie einen Hinweis
Am einfachsten über das folgende Formular. Sie können es auch anonym absenden: Eine E-Mail-Adresse oder ein Name ist nicht erforderlich. Schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret (was ist passiert, wann, wo und wer war beteiligt). Je genauer ein Hinweis ist, desto besser können wir ihm nachgehen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben Ihre Meldung vertraulich erhalten und gehen ihr nach. Wenn Sie einen Kontakt für Rückfragen angegeben haben, bestätigen wir den Eingang innerhalb von sieben Tagen.
Wenn Sie lieber per E-Mail schreiben, erreichen Sie unsere interne Meldestelle direkt. Beachten Sie dabei: Ihre E-Mail-Adresse ist für uns sichtbar. Eine anonyme Meldung ist nur über das Formular möglich.
hinweis@konstant-krisenpraevention.de
Vertraulichkeit und Schutz
Wenn Sie anonym melden, erfahren wir Ihre Identität nicht. Geben Sie Ihren Namen oder einen Kontakt an, behandeln wir diese Angaben streng vertraulich: Nur die mit der Bearbeitung betrauten Personen erhalten die dafür nötigen Informationen. Wer in gutem Glauben einen Hinweis gibt, muss keine Benachteiligung befürchten: Repressalien gegen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind nach § 36 HinSchG verboten.
Was nach Ihrer Meldung passiert
Wir prüfen jeden Hinweis und ergreifen bei Bedarf angemessene Folgemaßnahmen. Wenn Sie einen Kontakt für Rückfragen angegeben haben, bestätigen wir den Eingang innerhalb von sieben Tagen und informieren Sie spätestens nach drei Monaten über das Ergebnis oder den Stand. Anonymen Hinweisen gehen wir genauso sorgfältig nach, eine Rückmeldung ist dann allerdings nicht möglich. Wie wir Ihre Daten dabei verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung.