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Rechtliche Grundlagen

Auf welcher Basis wir arbeiten

Sicherheit in der Jugendhilfe ist rechtlich eng gefasst, und das ist gut so. Diese Seite zeigt, auf welchen Grundlagen unsere Arbeit steht und wie wir die Vorgaben der Aufsichtsbehörden erfüllen.

Gewerberecht

Bewachungsgewerbe als Basis

Unsere rechtliche Grundlage ist das Bewachungsgewerbe, mit allem, was dazugehört:

§ 34a GewO

Behördliche Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe; alle Kräfte haben die gesetzlich vorgeschriebene IHK-Sachkundeprüfung abgelegt.

BewachV

Die Bewachungsverordnung regelt Zuverlässigkeit, Ausweispflicht und die Dokumentation unserer Arbeit.

Bewacherregister

Alle eingesetzten Kräfte sind im bundesweiten Bewacherregister erfasst und überprüft.

Klassisch ist unser Dienst deshalb trotzdem nicht: Die Sachkunde ist für uns das Fundament, nicht das Ziel. Darauf baut die mehrstufige Ausbildung im Konstant Krisenpräventionsinstitut auf, die unsere Kräfte auf das vorbereitet, was das Bewachungsrecht nicht lehrt: junge Menschen in Krisen, Traumafolgen und pädagogische Settings.

Jugendhilfe- und Strafrecht

Unser Rahmen in SGB VIII und StGB

Fünf Paragrafen des SGB VIII bestimmen, wie wir in der Jugendhilfe arbeiten. Aus dem Strafgesetzbuch kommen die Jedermannsrechte dazu, wenn wir körperlich einschreiten:

§ 1 SGB VIII

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Daran orientiert sich unser Selbstverständnis: Sicherheit ist das Mittel, damit dieses Recht auch in Krisen gewahrt bleibt.

§§ 27 ff. SGB VIII

Wir werden im Rahmen der Hilfen zur Erziehung tätig, immer eingebettet in das pädagogische Konzept der Einrichtung.

§ 8 SGB VIII

Junge Menschen sind an allen Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen. Wir kennen die Beschwerdewege der Einrichtungen und tragen sie mit.

§ 35 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist die rechtliche Grundlage vieler 1:1-Settings, die wir absichern: junge Menschen, die eine besonders enge Begleitung brauchen. Hier arbeiten Pädagogik und Krisenprävention am engsten zusammen.

§ 45 SGB VIII

Einrichtungen brauchen verbindliche Schutzkonzepte als Voraussetzung ihrer Betriebserlaubnis. Wir fügen uns in die Schutzkonzepte der Träger ein, gestärkt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

§§ 32, 34 StGB

Wenn wir körperlich einschreiten, handeln wir auf Grundlage der Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe sowie der rechtfertigende Notstand. Diese Rechte hat jede Bürgerin und jeder Bürger. Dazu kommt das Hausrecht, das uns die Einrichtung überträgt. Sonderbefugnisse haben unsere Kräfte bewusst nicht.

Verhältnismäßigkeit

Wie wir eingreifen: Stufe für Stufe

Jedes Eingreifen folgt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Prinzip der maximalen Leidvermeidung.

Zuerst

Präsenz zeigen, Spannungen früh erkennen und deeskalieren, bevor Situationen kippen.

Wenn das nicht reicht

In Situationen von Selbst- oder Fremdgefährdung schützen und sichern, so kurz und so schonend wie möglich.

Als letztes Mittel

Körperliche Begrenzung, nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung und immer innerhalb der rechtlichen Grenzen von Notwehr und Nothilfe.

Nach jedem Einsatz

Jede Krise dokumentieren, nachbesprechen und auswerten, damit aus jedem Einsatz gelernt wird.

Zwei Grenzen gelten immer

Erzieherische Entscheidungen treffen wir nicht, die bleiben beim pädagogischen Fachpersonal, dessen Arbeit wir absichern. Und wir handeln nie jenseits von Notwehr und Nothilfe; diese Grenzen sind fester Teil unserer Ausbildung.

Arbeitsschutz

Sichere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte

„Der Arbeitgeber hat die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden wird.“
§ 4 Arbeitsschutzgesetz, Grundsatz Nr. 1 (sinngemäß)

Übergriffe auf Beschäftigte nehmen in der Kinder- und Jugendhilfe zu, und Träger stehen in der Pflicht, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine zusätzliche, geschulte Kraft kann Krisen vorbeugen und trägt dazu bei, diese Pflicht zu erfüllen, damit Fachkräfte den Raum behalten, ihrer pädagogischen Arbeit nachzugehen.

Hinweis: Diese Seite informiert über die Grundlagen unserer Arbeit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Rechtssicher starten

Gehen wir Ihre Situation gemeinsam durch

Jede Einrichtung ist anders. In einem kurzen Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall zu beachten ist und welche Unterlagen Sie für die Abstimmung mit Ihrem Landesjugendamt von uns bekommen.